Der Bundesrat (BR) hat am 22.05.2024 seine Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäscherei-Bekämpfung an das Parlament übermittelt:
- Die Geldwäscherei-Bekämpfung soll gestärkt werden durch:
- ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen (sog. «Transparenzregister»);
- Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen;
- weitere Bestimmungen zur Integrität und zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz.
- Gemäss BR würden die geplanten Massnahmen den internationalen Standards entsprechen.
Einleitung
Der Bundesrat (BR) hält ein leistungsfähiges Dispositiv zur Bekämpfung der Finanzkriminalität für den guten Ruf und den Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts für unerlässlich:
- Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
- stellten eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar.
Juristische Personen und Trusts würden weltweit missbräuchlich eingesetzt, um Vermögenswerte zu verschleiern, zum Zwecke von:
- Geldwäscherei;
- Terrorismusfinanzierung;
- Korruption;
- Umgehung von Sanktionen.
Dies zeigten laut BR aktuell auch
- die Umsetzungs-Herausforderungen hinsichtlich der Sanktionen gegen Russland auf internationaler Ebene;
- die allf. Risiko-Betroffenheit der Schweiz als bedeutender Finanzplatz.
Daher und um weiteren Risikoentwicklungen in diesem Bereich zu begegnen, schlägt der BR eine Verstärkung des aktuellen Dispositivs der Geldwäscherei-Bekämpfung vor.
Zum Gesetzesvorschlag
Die wichtigsten Elemente des Gesetzesvorschlags sind laut BR:
- «Es wird ein eidgenössisches Register (Transparenzregister) eingeführt, in welchem Gesellschaften und andere juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen sieht ein vereinfachtes Meldeverfahren vor, das insbesondere bei Vereinen und Stiftungen, aber auch bei anderen Gesellschaftsformen wie Einpersonengesellschaften oder GmbHs, zur Anwendung gelangen kann. Dank dem Register sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. Damit soll verhindert werden, dass juristische Personen in der Schweiz zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden. Das Register wird nicht öffentlich zugänglich sein. Es wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt, um die bestehende Infrastruktur und das Know-how der Handelsregisterbehörden zu nutzen. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wurden die Datenerfassung weiter vereinfacht, die Koordination mit der Geldwäschereigesetzgebung verbessert und der Datenschutz gestärkt.
- Bei der Ausübung von bestimmten Beratungstätigkeiten (insbesondere Rechtsberatung), die ein erhöhtes Risiko von Geldwäscherei bergen, sollen künftig geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten gelten. Damit wird ein Vorschlag aufgenommen, der bereits 2019 Gegenstand der parlamentarischen Beratung war. Als risikobehaftet gelten insbesondere die Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen. Spezifische Regelungen tragen dem Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte und Notare Rechnung. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung soll die Aufsicht über die Ausübung der Sorgfaltspflichten durch die davon betroffenen Anwältinnen und Anwälte nicht den regionalen Anwaltskammern obliegen, sondern den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) der Geldwäscherei-Gesetzgebung.
- Hinzu kommt eine Reihe weiterer Massnahmen zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung. Dazu zählen Massnahmen gegen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäss Embargogesetz. Neu sind zudem Barzahlungen ab 15’000 Franken im Edelmetallhandel und unabhängig von der Höhe im Immobilienhandel zwar weiterhin möglich, werden aber an Sorgfaltspflichten gebunden. In Anbetracht der Kritik in der Vernehmlassung wird auf eine Reform des Sanktionssystems der SRO verzichtet.»
Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF vom 22.05.2024
Vernehmlassungsergebnis
Die Vernehmlassung von August bis November 2023 zum Gesetzesentwurf ergab ein mehrheitlich positives Ergebnis.
Die betroffenen Berufsgruppen hätten sich aber skeptisch gegen die Unterstellung der Beratungstätigkeit geäussert.
Vorlage ans Parlament
Der BR wird nun die Botschaft mit dem Gesetzesvorschlag den Eidgenössischen Räten unterbreiten.
Mit einem Inkrafttreten der Neuerungen ist frühestens 2026 zu rechnen.
Die Massnahmen würden laut BR entsprechen:
- dem internationalen Standard der Financial Action Task Force (FATF/GAFI) zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung;
- den Empfehlungen des Global Forum.
Hinweis des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
«Was bedeutet die Gesetzesänderung für KMU?
Grundsätzlich sind sämtliche Gesellschaften und juristischen Personen in der Schweiz verpflichtet, dem eidgenössischen Transparenzregister ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Für die meisten von ihnen, vor allem Einpersonengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Vereine, gilt das vereinfachte Verfahren, soweit die wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind. Gemäss der extern erstellten Regulierungsfolge-Abschätzung führt die vorgeschlagene neue Regelung für diese Akteure zu einem kleinen Zusatzaufwand, der auf Ebene der einzelnen Gesellschaft kaum ins Gewicht fällt. Für die grosse Mehrheit aller Gesellschaften entsteht ein geschätzter Aufwand von rund 20 Minuten im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf wenige Minuten.»
Quelle: Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF vom 22.05.2024
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Botschaft und Gesetzesvorlage
- siehe „Dokumente“ oben
- Geldwäscherei (GwG)
- Allgemein / Grundlagen
- Amtshilfe
- GwG / ZGB
- GwG / OR
- GwG / Bucheffektengesetz
- GwG / SchKG
- FATF/GAFI
Quelle
LawMedia Redaktionsteam