Es bestand in der konkreten Situation
- kein Anlass für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
- weil keine unwiderrufliche Störung des Vertrauensverhältnisses vorlag.
Dafür genügt das konkrete Fehlverhalten nicht:
- der Arbeitnehmer hatte das Arbeitszeugnis nicht dem Geschäftsführer zur Unterschrift vorgelegt,
- ohne böse Absicht
- der Arbeitnehmer hatte das Arbeitszeugnis dem Geschäftsführer
- nicht verheimlicht;
- keinen falschen Inhalt vorgeschoben;
- der Arbeitnehmer hatte
- weder gelogen,
- noch nachteilig für den Arbeitgeber gehandelt.
Hat der Arbeitnehmer bis jetzt kein Arbeitszeugnis erhalten,
- kann er mit einer Leistungsklage die Ausstellung des Arbeitszeugnisses fordern.
Der Arbeitnehmer kann dabei den Inhalt
- selber vorschlagen und
- den Text ins Recht legen.
BGer 4A_50/2023 vom 05.02.2024
2. Zeugnis
Art. 330a OR
1 Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.
2 Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.
IV. Fristlose Auflösung
1. Voraussetzungen
a. aus wichtigen Gründen
Art. 337 OR
1 Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
2 Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.
3 Über das Vorhandensein solcher Umstände entscheidet der Richter nach seinem Ermessen, darf aber in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund anerkennen.
Weiterführende Informationen
Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Fristlose Kündigung
- Ausserordentliche Kündigung / Fristlose Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Musterschreiben «Fristlose Kündigung»
Arbeitszeugnis
Quelle
LawMedia Redaktionsteam