LAWNEWS

Arbeitsrecht

QR Code

Arbeitsvertrag: Fristlose Kündigung, Arbeitszeugnis und Leistungsklage

OR 330a Abs. 1 + OR 337

Datum:
19.08.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag
Thema:
Arbeitsvertrag
Stichworte:
Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Fehlverhalten, fristlose Kündigung, Leistungsklage
Erlass:
OR 330a Abs. 1 + OR 337
Entscheid:
BGer 4A_50/2023 vom 05.02.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es bestand in der konkreten Situation

  • kein Anlass für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
    • weil keine unwiderrufliche Störung des Vertrauensverhältnisses vorlag.

Dafür genügt das konkrete Fehlverhalten nicht:

  • der Arbeitnehmer hatte das Arbeitszeugnis nicht dem Geschäftsführer zur Unterschrift vorgelegt,
    • ohne böse Absicht
  • der Arbeitnehmer hatte das Arbeitszeugnis dem Geschäftsführer
    • nicht verheimlicht;
    • keinen falschen Inhalt vorgeschoben;
  • der Arbeitnehmer hatte
    • weder gelogen,
    • noch nachteilig für den Arbeitgeber gehandelt.

Hat der Arbeitnehmer bis jetzt kein Arbeitszeugnis erhalten,

  • kann er mit einer Leistungsklage die Ausstellung des Arbeitszeugnisses fordern.

Der Arbeitnehmer kann dabei den Inhalt

  • selber vorschlagen und
  • den Text ins Recht legen.

BGer 4A_50/2023 vom 05.02.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.