Grundsätze
Temporäre od. dauernde bzw. partielle Befreiung von Vertragspflichten, wenn
- Ereignis nicht bedacht wurde und Höhere-Gewalt-Voraussetzungen gegeben sind
- Force-majeure-clause erfüllt ist
- Risikozuweisung an Vertragspartner, der durch schädigendes Ereignis betroffen
Ausnahmen
Force-majeure-clause sehen veränderte Vertragserfüllung vor:
- Suspendierung
- Kündigungsrecht
- Gewährung von Nachfristen
- Befreiung von Schadenersatzpflichten