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Tausch

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Fokus Tausch

Rechtsgebiet:
Tausch
Stichworte:
Tausch
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit dem Tauschvertrag (OR 237 + OR 238) verpflichten sich die Tauschparteien zur wechselseitigen Übertragung von Sachen, Rechten oder anderen Gütern und der Bezahlung einer sog. Tauschaufgabe, sofern und soweit der Wert des einen Gegenstands höher ist als der andere

Linkverzeichnis zum Vertragsrecht

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