Übersiedlungsgut: Keine abgabenfreie Einfuhr mangels Jahrespräsenz im vorhergehenden Zollausland
Der Aufenthalt des Zuzügers für eine abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut gemäss ZV 14 Abs. 5 Satz 2 muss «während mindestens eines Jahres im Zollausland» ununterbrochen stattgefunden haben.... weiterlesen