Kündigung wegen Airbnb-Untervermietung
OR 257f Abs. 3 + OR 262 Eine Wohnungsvermietung über die Online-Plattform Airbnb ohne Zustimmung des Vermieters stellt eine Pflichtverletzung dar. Für eine vorzeitige Kündigung... weiterlesen
OR 257f Abs. 3 + OR 262 Eine Wohnungsvermietung über die Online-Plattform Airbnb ohne Zustimmung des Vermieters stellt eine Pflichtverletzung dar. Für eine vorzeitige Kündigung... weiterlesen
Abegg Andreas / Bernauer Christof: Das Recht der Sharing Economy Welchen Regulierungsbedarf schaffen Airbnb, Uber & Co? Zürich . Basel . Genf 2018 66 Seiten... weiterlesen
Ob die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) ihren Mitgliedern verbieten darf, die Wohnungen über Online-Plattformen wie Airbnb anzubieten, hängt von den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls ab. Bei einem... weiterlesen
Für einmal sind sich Vermieter- und Mieter-Verbände einig Der Bundesrat legte am 15.11.2017 die Ergänzung der Verordnung über Miete und Pacht (VMWG) zur Vernehmlassung bis... weiterlesen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15.11.2017 den Bericht „Die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft“ zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht sind die regulatorischen Fragen... weiterlesen
Einleitung In Teil 1 wurde das Problemfeld der Untermiete und in Teil 2 zwei gesellschaftsrechtliche Pflichten bei gewerbsmässiger Vermietung von Wohnraum auf Airbnb durch Privatpersonen... weiterlesen
Einleitung Nebst dem in Teil 1 erläuterten Problemfeld der Untermiete, stellen sich bei der Sharing Economy und insbesondere auch als Wohnungs-Anbieter über Airbnb (Social Travel)... weiterlesen
Bedeutung Schon seit Jahren schiessen Internet basierte Handelsplattformen wie Pilze aus dem Boden, welche das Handeln digitalisieren. Ein bekannter und grosser Anbieter in der Bekleidungsbranche... weiterlesen
OR 262 / ZPO 153 Abs. 2 und 247 Abs. 2 lit. b Ziffer 1 Die Regeln von OR 262 lassen die Untervermietung von Wohnungen... weiterlesen