Anspruch der amtlichen Verteidigung auf Akontozahlungen
Seit Inkrafttreten der neuen Fassung von StPO 135 Abs. 2 (Entschädigung der amtlichen Verteidigung) enthält diese folgenden Wortlaut...... weiterlesen
Seit Inkrafttreten der neuen Fassung von StPO 135 Abs. 2 (Entschädigung der amtlichen Verteidigung) enthält diese folgenden Wortlaut...... weiterlesen
Gerichte haben den notwendigen Zeitaufwand des amtlichen Verteidigers bzw. der amtlichen Verteidigerin aufgrund der Akten zu schätzen, sofern und soweit keine Honorarnote vorliegt... weiterlesen