Grundstückgewinnsteuer: Verzugszinsen aus verspätetem Kaufvertragsvollzug sind keine Anlagekosten
Bildquelle: zh.ch Verzugszinsen aus verspätetem Vollzug des Kaufvertrags sind nicht Teil des Erwerbspreises und können deshalb nicht als Immobilien-Anlagekosten angerechnet werden. Urteilszusammenfassung des Verwaltungsgerichts des... weiterlesen