Anwälte haben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben
Der Anwalt hat die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was die Interessen schädigen könnte.... weiterlesen
Der Anwalt hat die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was die Interessen schädigen könnte.... weiterlesen
Rechtsanwälte haben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben (vgl. BGFA 12 lit. a)... weiterlesen
Es wurde ein Rechtsanwalt (RA) aufgrund seines Anwaltsberufs als Willensvollstrecker beauftragt.... weiterlesen