Der Anwalt hat die Interessen seines Klienten zu vertreten
Rechtsanwälte haben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben (vgl. BGFA 12 lit. a)... weiterlesen
Rechtsanwälte haben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben (vgl. BGFA 12 lit. a)... weiterlesen
Es wurde ein Rechtsanwalt (RA) aufgrund seines Anwaltsberufs als Willensvollstrecker beauftragt.... weiterlesen