Wer als Anwalt Polizisten als „Cowboys“ und den Gegenanwalt als «Kasper», «Marionette» und «Papasöhnchen» betitelt, muss mit Sanktionen rechnen
BGFA 12 lit. a Bei der Wahrung der Klienteninteressen darf ein Rechtsanwalt sich lebhaft ausdrücken. Auch gewisse Übertreibungen sind erlaubt. Unnötig aggressives Verhalten gilt aber... weiterlesen