Arbeitgeberdarlehen: Arbeitsgericht unzuständig
Das Arbeitsgericht hat von Amtes wegen zu prüfen, ob es örtlich und sachlich zuständig ist (ZPO 60 i.V.m. ZPO 59 Abs. 2 lit. b).... weiterlesen
Das Arbeitsgericht hat von Amtes wegen zu prüfen, ob es örtlich und sachlich zuständig ist (ZPO 60 i.V.m. ZPO 59 Abs. 2 lit. b).... weiterlesen
OR 319 ff. / ZPO 34 / Franchising Sachverhalt Die Klägerin und Berufungsklägerin (fortan Klägerin) gründete im Juni 2013 zusammen mit der Beklagten und Berufungsbeklagten... weiterlesen