Sonderschulung
Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr. Vgl. BV 62 Abs. 3.... weiterlesen
Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr. Vgl. BV 62 Abs. 3.... weiterlesen
Der Bund betreibt die Eidgenössischen Technischen Hochschulen; kann weitere Hochschulen und andere Institutionen des Hochschulbereichs errichten, übernehmen oder betreiben; unterstützt die kantonalen Hochschulen und kann... weiterlesen
Die Kantone haben zu sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offensteht. Vgl. BV 62 Abs. 2, Satz 1. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch; untersteht... weiterlesen
Der Bund erlässt die Vorschriften über die Berufsbildung. Er fördert ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung. Vgl. BV 63.... weiterlesen
Der Bund bestimmt die Grundsätze über die Weiterbildung. Die Weiterbildung kann vom Bund gefördert werden. Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest. Vgl.... weiterlesen