Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Beschimpfung
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Begriff

Begriff: Beschimpfung Der Beschimpfung macht sich strafbar, wer jemanden in anderer Weise als durch üble Nachrede oder Verleumdung in seiner Ehre angreift.... weiterlesen

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Prozessuales

Strafantrag Ehrverletzungsdelikte und damit auch der Tatbestand der Beschimpfung  werden erst verfolgt, wenn vom Betroffenen ein Strafantrag bei den Strafbehörden gestellt wird. Der Strafantrag muss... weiterlesen

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Verjährung

Der Tatbestand der Beschimpfung verjährt bereits nach nach vier Jahren. (StGB 97 i. V. m. StGB 178). Nach den allgemeinen Regeln verjähren andere Straftaten frühestens... weiterlesen

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Beschimpfung
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Strafbefreiung

In zwei bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine fakultative Strafbefreiung vor: Provokation Retorsion Provokation Der Strafrichter kann von einer Bestrafung des Täters absehen, wenn der... weiterlesen

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Beschimpfung
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Tathandlung

Den Tatbestand der Beschimpfung erfüllt, wer jemanden in anderer Weise als durch üble Nachrede (StGB 173) oder Verleumdung (StGB 174) durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde... weiterlesen

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Geschützte Rechtsträger

Opfer einer Beschimpfung können sein: Lebende natürliche Personen juristischen Personen (auch die des öffentlichen Rechts) verstorbene oder für verschollen Erklärte Personen (StGB 175). Der Betroffene... weiterlesen

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Geschütztes Rechtsgut

Einleitung Der Tatbestand der Beschimpfung gehört zur Gruppe der Ehrverletzungsdelikte. Ehrverletzungsdelikte schützen vor Eingriffen in die Ehre einer Person. Unter Ehre versteht man den Ruf... weiterlesen

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Abgrenzungen

Übersicht   Adressat der Ehrverletzung   Ehrverletzende Äusserung  Tatbestand Verletzter selbst Ehrverletzung in Form eines Werturteils Beschimpfung (StGB 177) Drittperson Ehrverletzung in Form von wahren oder unbewusst... weiterlesen