Inhaftierung: Ansetzung der Hauptverhandlung innert 6 Monaten
BV 29; EMRK 5; StPO 5 Abs. 2 Die Hauptverhandlung (HV) ist bei einem inhaftierten Beschuldigten binnen 6 Monaten anzusetzen, sofern es sich nicht um... weiterlesen
BV 29; EMRK 5; StPO 5 Abs. 2 Die Hauptverhandlung (HV) ist bei einem inhaftierten Beschuldigten binnen 6 Monaten anzusetzen, sofern es sich nicht um... weiterlesen