Mobiltelefon eines Beschuldigten: Durchsuchung bedarf der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft
StPO 246, StPO 196, StPO 197 und 198 Abs. 1; StPO 241 Abs. 1 und Abs. 3 Die Durchsuchung des Mobilphones eines Beschuldigten gilt als... weiterlesen
StPO 246, StPO 196, StPO 197 und 198 Abs. 1; StPO 241 Abs. 1 und Abs. 3 Die Durchsuchung des Mobilphones eines Beschuldigten gilt als... weiterlesen