«Wussten Sie…?» …dass die Einlieferung eines Testaments Bürgerpflicht ist und, dass diese im Gesetz für Erbverträge nicht vorgesehen ist?
Ausgangslage Sofern und soweit Testamente nicht dem Notariat oder dem beurkundenden Notar resp. der Schweizerischen Zentrale Testamentsregister (ZTR) zur Aufbewahrung mit Einlieferungsauftrag übergeben wurde, stellt sich stets die Frage,... weiterlesen