Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
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Beitragsleistungen

Grundsatz „Jeder Gesellschafter hat einen Beitrag zu leisten, sei es in Geld, Sachen, Forderungen oder Arbeit“ [OR 531 Abs. 1]. Fokus Die Beitragspflicht orientiert sich... weiterlesen

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Einfache Gesellschaft
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Wesen

Das Wesen der einfachen Gesellschaft (eG) wird geprägt durch folgende Elemente: Keine eigene Rechtspersönlichkeit Keine Rechtsfähigkeit Keine Parteifähigkeit Keine Handlungsfähigkeit Keine Prozessfähigkeit Keine Betreibungsfähigkeit Personenbezogenheit... weiterlesen

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Einfache Gesellschaft
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Stille Gesellschaft

Eine besondere Erscheinungsform der einfachen Gesellschaft ist die sog. „stille Gesellschaft“: Die „stille Gesellschaft“ wird exkursweise weiter unten separat erläutert » Exkurs STILLE GESELLSCHAFT Weiterführende... weiterlesen

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Einfache Gesellschaft
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Verbreitung

Zur Verbreitung der einfachen Gesellschaft bestehen keine statistischen Informationen. Im Alltag lässt sich feststellen, dass die einfache Gesellschaft von grosser praktischer Bedeutung ist, und zwar... weiterlesen

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Einfache Gesellschaft
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Begriff

Begriff: Einfache Gesellschaft Die einfache Gesellschaft ist die vertragliche Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln.... weiterlesen

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Einfache Gesellschaft
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Grundlage

Gesetzliche Grundlagen Obligationenrecht Art. 530 – 551: Die einfache Gesellschaft Handelsregisterverordnung (HRegV) Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Bundesgesetz... weiterlesen

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INNENVERHÄLTNIS

Grundsätzlich stehen jedem Gesellschafter – unabhängig vom Kapitaleinsatz – die gleichen Rechte zu (vgl. OR 533). Das Innenverhältnis unter den Kollektivgesellschaftern, d.h. die Rechte und... weiterlesen

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GESELLSCHAFTER

Grundsätzliches Obwohl die einfache Gesellschaft eine personenbezogene Gesellschaftsform ist, stellte der Gesetzgeber – wegen des Einsatzes als subsidiäre Gesellschaftsform – nur wenige besondere Anforderungen an... weiterlesen

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Erscheinungsformen

Als Erscheinungsformen der einfachen Gesellschaft sind folgende Anwendungsgruppen auszumachen: Nichtwirtschaftlicher Bereich: Einfache Gesellschaft als Subsidiärform Einfache Gesellschaft für Konkubinatsverhältnisse Wirtschaftlicher Bereich: Einfache Gesellschaft des Wirtschaftslebens... weiterlesen