Electronic Monitoring: Anwendungsbereich-Erweiterung
Die elektronische Überwachung, kann als Strafvollzugsform zur Diskussion stehen, wenn der vollziehbare Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe höchstens 12 Monate beträgt.... weiterlesen
Die elektronische Überwachung, kann als Strafvollzugsform zur Diskussion stehen, wenn der vollziehbare Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe höchstens 12 Monate beträgt.... weiterlesen