Alternierende Obhut mit hälftigen Betreuungsanteilen: Festlegung der Elternbeiträge an den Barbedarf der Kinder
ZGB 276; ZGB 285 Werden die Kinder von den Eltern je hälftig betreut, ist die finanzielle Situation der Eltern nur massgebend um das Verhältnis festzulegen,... weiterlesen