Haftung nach Entsendegesetz
Definition Subsidiäre, zivilrechtliche Haftung des Erstunternehmers bei Nichteinhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen eines (in- oder ausländischen) Subunternehmers innerhalb der Vergabekette. Gesetzliche Grundlagen EntsG 5 | admin.ch... weiterlesen