Privatstrafklageverfahren: Keine Rechtsnachfolge für nicht nahe Erben
StPO 121 / StGB 110 Abs. 1 Art. 121 StPO bestimmt in Verbindung mit Art. 110 StGB, wer als Rechtsnachfolger einer Privatklägerschaft an einem Strafverfahren teilnehmen... weiterlesen