Einlieferung und Eröffnung
Während es eine Pflicht zur Einlieferung von Testamenten bei der zuständigen Behörde (Testamentseröffnungsbehörde) gibt und zwar für sämtliche Personen, welche nach dem Tod des Erblassers... weiterlesen
Während es eine Pflicht zur Einlieferung von Testamenten bei der zuständigen Behörde (Testamentseröffnungsbehörde) gibt und zwar für sämtliche Personen, welche nach dem Tod des Erblassers... weiterlesen
Eine Kopie der Urkunde wird von der Urkundsperson im sog. Urkunden-Buch abgelegt und das Original den Vertragsparteien ausgehändigt und zwar gegen entsprechende Quittung und der... weiterlesen
Aufhebungsvertrag Der Erbvertrag kann von den gleichen Vertragsparteien jederzeit durch schriftliche Übereinkunft aufgehoben werden (ZGB 513 I). Achtung Der öffentlich beurkundete und vor Zeugen geschlossene... weiterlesen
Der Erblasser kann in einem Erbvertrag auch Wünsche über ein bestimmtes Verhalten des Vertragspartners oder Dritte (z.B. periodische Gedenkrituale) anbringen. Wünsche im Zusammenhang mit der... weiterlesen
Mit einer sog. Strafklausel in einem Erbvertrag vereinbart der Erblasser mit gesetzlichen Erben (= Vertragspartner), dass diese auf den Pflichtteil gesetzt werden, für den Fall,... weiterlesen
Möchte der Erblasser nicht nur bestimmte Einzelpersonen durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis begünstigen, sondern einen ganzen Personenkreis, so kann er – vorausgesetzt, sein Nachlassvermögen reicht hierfür... weiterlesen
Der Erblasser kann mittels Erbvertrag mit den Erben Teilungsvorschriften vereinbaren (ZGB 608 I). Es kann z.B. die Zuweisung bestimmter Nachlassgegenstände vereinbart oder ein Wahlrecht bzw.... weiterlesen
In einem Erbvertrag können auch einseitige Anordnungen des Erblassers vorgenommen werden. Die Bestimmung über die Einsetzung eines Willensvollstreckers in einem Erbvertrag gilt als solche einseitige... weiterlesen
In einem Erbvertrag (i.d.R. als einleitende Bestimmungen) können frühere Verfügungen von Todes wegen (Erbvertrag / Testament) aufgehoben werden. » Informationen zum Testament Zu beachten ist,... weiterlesen
Begriff und Arten Die Anordnung unter einer Bedingung ist das Abhängigmachen der Anordnung von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis. Es ist zwischen der aufschiebenden und der... weiterlesen
Begriff Die Auflage ist die Verpflichtung etwas zu tun oder zu unterlassen, wobei die von der Auflage begünstigten Personen kein direktes Forderungsrecht bzw. Recht auf... weiterlesen
Rechtswahl-Berechtigung für in der Schweiz wohnhafte Ausländer Ausgangslage: Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz, so ist gemäss dem schweizerischen internationalen Privatrecht (IPRG... weiterlesen
In der Regel als einleitende Bestimmungen zum Erbvertrag werden Feststellungen verschiedener Art gemacht. Es kommen insbesondere in Frage, Feststellungen über: Person der Vertragspartner Wohnort der... weiterlesen
Weitere mögliche Inhalte eines Erbvertrages sind insbesondere: Feststellungen Rechtswahl Auflagen Bedingungen Aufhebung früherer Verfügungen von Todes wegen (Testament / Erbvertrag) Einseitige Anordnung (z.B. Willensvollstrecker-Einsetzung) =... weiterlesen
Grundsatz Der Erbverzicht i.e.S. bzw. Erbauskauf kann an eine aufschiebende oder auflösende Bedingung geknüpft werden. Denkbar ist jeder zulässige Inhalt einer Bedingung (ZGB 482). Der... weiterlesen
Wirkungen des Erbverzichts auf Nachkommen Sofern aus dem Vertrag nichts anderes hervorgeht, wirkt sich der Erbverzicht i.e.S. bzw. Erbauskauf auch auf die Nachkommen des Verzichtenden... weiterlesen
Übersicht Der Erbverzicht i.e.S. bzw. Erbauskauf kann erfolgen: vollumfänglich (= Voll-Verzicht) partiell (= Teil-Verzicht) Vertrags-Auslegung Bei inhaltlichen Unklarheiten über den Umfang des Erbverzichts sind die... weiterlesen
Art. 495 ZGB II. Erbverzicht 1. Bedeutung 1 Der Erblasser kann mit einem Erben einen Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf abschliessen. 2 Der Verzichtende fällt beim Erbgang als Erbe... weiterlesen
Art. 494 ZGB H. Erbverträge I. Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag 1 Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag einem andern gegenüber verpflichten, ihm oder einem Dritten seine... weiterlesen
Art. 494 ZGB H. Erbverträge I. Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag 1 Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag einem andern gegenüber verpflichten, ihm oder einem Dritten seine Erbschaft... weiterlesen