Ziele
Schutz der und Hilfestellung für die hilfsbedürftigen volljährigen Personen. Hilfsbedürftigkeit = die Person ist ganz oder teilweise nicht in der Lage, selbst ihre Angelegenheiten in... weiterlesen
Schutz der und Hilfestellung für die hilfsbedürftigen volljährigen Personen. Hilfsbedürftigkeit = die Person ist ganz oder teilweise nicht in der Lage, selbst ihre Angelegenheiten in... weiterlesen
Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Normen zum Schutz der hilfsbedürftigen volljährigen Personen. Literatur HAUSHEER HEINZ / GEISER THOMAS / AEBI-MÜLLER REGINA E., Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches,... weiterlesen
Vormundschaftsrecht = Mit der Einführung des neuen Erwachsenenschutz- und Kindesschutzrechts wurde das Vormundschaftsrecht im Jahr 2013 abgelöst. Das Erwachsenenschutz- und Kindesschutzrecht ist an die Stelle... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen ZGB 360 – 456 Kantonale Ausführungsbestimmungen ZPO IPRG 85 Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.01.2000 Gesetzestexte ZGB ZGB (SR... weiterlesen
Kurzdefinition Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfsbedürftigen Personen Langdefinition Das Erwachsenenschutzrecht umfasst sämtliche Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfsbedürftigen Personen in den Bereichen der Personensorge,... weiterlesen
Erwachsenenschutz: Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfs- bzw. schutzbedürftigen Personen Das Erwachsenenschutzrecht umfasst sämtliche Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfs- bzw. schutzbedürftigen Personen in den... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen