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Bei nicht prudentiell überwachten Personen wird Front Running zur Zeit nicht geahndet. Mit der laufenden Revision der Börsendelikte soll das geändert werden: «Inhaltlich wird der... weiterlesen
Verletzung der Treuepflichten des Vermögensverwalters und des Grundsatzes, dass Anlagen und Transaktionen im Interesse des Kunden zu erfolgen haben. Klassischer Interessenkonflikt Form des Insiderhandelns (erfüllt... weiterlesen
Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel BEHG Art. 11 Verhaltensregeln 1 Der Effektenhändler hat gegenüber seinen Kunden: a. eine Informationspflicht; er weist sie insbesondere auf die... weiterlesen
Front Running / Forward Trading, eine Form von Insiderhandel, bezeichnet das Ausnützen von vertraulichen Informationen über die bevorstehende Kundentransaktion: Front Running Als Front Running oder... weiterlesen