Wegrecht: Umfang eines gemessenen Wegrechts
Der Umfang eines gemessenen Wegrechts richtet sich nach den Bedürfnissen des begünstigten Grundstücks, im Zeitpunkt der Errichtung.... weiterlesen
Der Umfang eines gemessenen Wegrechts richtet sich nach den Bedürfnissen des begünstigten Grundstücks, im Zeitpunkt der Errichtung.... weiterlesen
Können weder die Motive für die Errichtung der Dienstbarkeit, noch der Zweck der Dienstbarkeit aus dem Grundbuch entnommen oder sonst positiv festgestellt werden...... weiterlesen
ZGB 730 Abs. 2; ZGB 738; SchlTzZGB 21 Abs. 2 Die Verpflichtung zu einer Leistung kann mit einer Dienstbarkeit nebensächlich verbunden werden, als sog. „Nebenleistungspflicht“.... weiterlesen
Die Verpflichtung zu einer Leistung kann mit einer Dienstbarkeit nebensächlich verbunden werden, als sog. „Nebenleistungspflicht“. Im konkreten Fall ging es um die Erstellung und den... weiterlesen