Auslegung einer Grunddienstbarkeit: Realobligatorische Verpflichtung zur Wegerstellung durch den belasteten Grundeigentümer?
ZGB 730 Abs. 2; ZGB 738; SchlTzZGB 21 Abs. 2 Die Verpflichtung zu einer Leistung kann mit einer Dienstbarkeit nebensächlich verbunden werden, als sog. „Nebenleistungspflicht“.... weiterlesen