Staatshaftung

Beamter

Der Beamtenbegriff im Staatshaftungsrecht ergibt sich aus VG 1 Abs. 1: Gesamtheit aller Verwaltungsbehörden; Ausübung einer amtlichen Tätigkeit.... weiterlesen

Staatshaftung

Ausübung einer amtlichen Tätigkeit

Als ‚schädigende Handlung‘ kommen folgende Akte des Gemeinwesens in Frage: Realakte z.B. Kehrichtabfuhr individuell-konkrete Anordnungen z.B. Verfügung generell-abstrakte Anordnungen z.B. Verordnung Das Gemeinwesen hat jedoch... weiterlesen

Staatshaftung

Schaden

Materieller Schaden Ein Haftungsanspruch setzt voraus, dass ein rechtlich relevanter Schaden entstanden ist. Auch für das Staatshaftungsrecht gilt: der zivilrechtliche Schadensbegriff und damit die sog.... weiterlesen

Staatshaftung

Kausalzusammenhang

Wie im Zivilrecht muss auch bei der Staatshaftung das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder eine Unterlassung) nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge... weiterlesen

Staatshaftung

Haftungsvoraussetzungen

Einleitung Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG) haftet der Staat unter folgenden... weiterlesen

Staatshaftung

Amtliche Tätigkeit

Das Gemeinwesen haftet nur im Bereich der öffentlich-rechtlich geregelten ‚amtlichen Tätigkeit‘. Soweit der Staat als ‚Privatperson‘ auftritt bzw. soweit es sich um eine ‚gewerbliche Tätigkeit‘... weiterlesen

Staatshaftung

Widerrechtlichkeit

Eine Ersatzpflicht entsteht bei einer schädigenden Handlung (bzw. Unterlassung, wo Handeln geboten war) grundsätzlich nur, soweit diese widerrechtlich erfolgte, d.h. Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts;... weiterlesen

Staatshaftung

Verschulden

In der Regel ist die allgemeine Staatshaftung als Kausalhaftung ausgestaltet, d.h. die Schadenersatzpflicht setzt kein Verschulden (jedoch Widerrechtlichkeit) voraus. Hingegen ist für den Anspruch auf... weiterlesen