Bundesrat will Bauhandwerkerpfandrecht beibehalten
Das Bauhandwerkerpfandrecht (ZGB 837 ff.) schützt Handwerker und Subunternehmer vor Zahlungsausfällen... weiterlesen
Das Bauhandwerkerpfandrecht (ZGB 837 ff.) schützt Handwerker und Subunternehmer vor Zahlungsausfällen... weiterlesen
Der Anspruch auf definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bezüglich noch zu erbringender Arbeiten («… Material + Arbeit oder Arbeit …») besteht nur so lange, als die... weiterlesen
OR 127; OR 128 Ziffer 3 Trotz manueller Verrichtungen stellen Schreinerarbeiten bei einem Grossauftrag (hier Ersatzneubau eines brandzerstörten Chalets) unter Einsatz von 16 Mitarbeitern wegen... weiterlesen
Das Gesetz sieht zu Gunsten der Handwerker und Unternehmer einen besonderen Schutz vor für den Fall, dass sie nach verrichteter Arbeit an einem Bau ihren... weiterlesen
Auf die Rechtsform des Handwerkers kommt es grundsätzlich nicht an. Berechtigt sind Einzelfirmen, einfache Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie juristische Personen (Aktiengesellschaften, Genossenschaften). Keine Berechtigung... weiterlesen