Interesse des Dienstbarkeitsberechtigten
Die Dienstbarkeitsberechtigung muss von Nutzen sein für: berechtigte Person (Personaldienstbarkeit) Vorteil aus Grundstücksnutzen berechtigte Grundstück (Grunddienstbarkeit) Vorteil der Grunddienstbarkeit muss in einem direkten Zusammenhang mit... weiterlesen