Steuererklärungsverspätung kein Grund für eine Ermessensveranlagung
DBG 132 Abs. 3 Einleitung Gegenstand des vorliegenden Steuerstreits 2C_383/2019 bildete das Einreichen einer Steuererklärung nach Ablauf der Mahnfrist und die daher erfolgte Ermessensveranlagung. Sachverhalt... weiterlesen