Fristverlängerung durch die Post: Keine Zustellfiktion
ZPO 138 Abs. 3 lit. a / ZPO 52 – Keine Benachteiligung von Laien Einleitung „Die POST“ bietet für „normale Chargé-Sendungen“ den Service an, dass... weiterlesen
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ZPO 138 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a Die von einer Partei mitgeteilte Zustellungsadresse ist zu respektieren. Eine gleichwohl an den Wohnort adressierte und... weiterlesen
ZPO 138 Abs. 3 lit. a, 2. Satzteil Grundvoraussetzung für Säumnisfolgen ist eine ordnungsgemässe Vorladung der Parteien (vgl. ZPO 136 ff.). Ein Zurückbehaltungsauftrag des Vorladungsempfängers... weiterlesen