Ausschlagung Erbe: Konkurs nach Tod
Gemäss ZGB 566 I ist die Ausschlagung eines Erbes die Erklärung, dass die Annahme einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses verweigert wird.... weiterlesen
Gemäss ZGB 566 I ist die Ausschlagung eines Erbes die Erklärung, dass die Annahme einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses verweigert wird.... weiterlesen