Gesetzliche Grundlage
ZGB 566 ff., 573 ff., 597 SchKG 193 SchKG 230a Gesetzestexte ZGB Art. 566 ZGB B. Ausschlagung I. Erklärung 1. Befugnis 1 Die gesetzlichen und... weiterlesen
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Der Nachlasskonkurs (auch ausgeschlagene Verlassenschaft, konkursamtliche Nachlassliquidation oder Erbschaftskonkurs genannt) ist der Spezialtatbestand der Generalexekution, in dem alle Aktiven zur Deckung aller Gläubigerforderungen verwertet werden.... weiterlesen
Nachlasskonkurs = Eine Folge der Erbschafts-Ausschlagung. Die Erben haften solidarisch für Erbschafts- und Erbgangsschulden: Die Erben erwerben kraft Gesetzes die Erbschaft als Ganzes mit dem... weiterlesen