GZO AG: Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung
Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von heute früh, den 27.08.2024, hat das Bezirksgericht Hinwil in Sachen der GZO AG (CHE-108.919.657) publiziert... weiterlesen
Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von heute früh, den 27.08.2024, hat das Bezirksgericht Hinwil in Sachen der GZO AG (CHE-108.919.657) publiziert... weiterlesen
Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 14.03.2024 hat das Nachlassgericht des Bezirksgerichts Zürich hat am 12.03.2024 zur Causa SIGNA Holding GmbH folgendes entschieden... weiterlesen
(ex Sulzer Thermtec AG) SchKG 293b / SchKG 295 Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 21.10.2022 hat das Bezirksgericht Winterthur der Hexis AG (CHE-107.372.650), Zum... weiterlesen
aMWSTG 32 Abs. 1 lit. c + aMWSTG 32 Abs. 3 / nMWSTG MWSTG 15 Abs. 1 lit. e + nMWSTG 15 Abs. 2 Sachverhalt... weiterlesen
Der Bundesrat hat am 16.04.2020 als notrechtliche Massnahme zur Verhinderung corona-bedingter Konkurse und damit verbundener Arbeitsplatzverlusten – nebst der vorübergehenden Entlastung von der Überschuldungsanzeige-Pflicht nach... weiterlesen
Wie Rechtsstilstand (SchKG 57 ff.) und Nachlassverfahren zielt die „Notstundung“ auf eine Milderung der betreibungsrechtlichen Ordnung: Begriff Notstundung = Einzelstundung im Rahmen eines besonderen Moratoriums... weiterlesen
Hilfe für den allseits bedrängten Schuldner aus seiner finanziellen Not, durch Entgegenkommen aller Gläubiger.... weiterlesen
Schuldner-Ziele Dem Schuldner soll die Sanierung ermöglicht werden, unter: Vermeidung der Durchführung einer Zwangsvollstreckung Ermöglichung einer Sanierung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse Erleichterung seiner wirtschaftlichen Fortkommens Primäres... weiterlesen
Mehr- oder allseitiger Schulderlass... weiterlesen
Stundung = Nachträgliche Verschiebung einer bevorstehenden Fälligkeit oder Aufhebung einer bereits eingetretenen Fälligkeit, auf bestimmte Dauer Stundung Schulderlass = Aufhebung einer Schuld und Verzicht auf... weiterlesen
SchKG 305 – SchKG 332 Das Gesetz unterscheidet zwischen: ordentlichem Nachlassvertrag OR 314 ff. Sanierungsziel Gerichtliche Nachlassvertrag Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung OR 317 ff. Liquidationsziel Nachlassvertrag... weiterlesen
Nachlassvertrag = Instrument des schweizerischen Sanierungsrechts.... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziele Motive Nachlassvertrags-Hauptarten Gerichtlicher Nachlassvertrag Aussergerichtlicher Nachlassvertrag Gemeinsamkeiten / Unterschiede Übersicht... weiterlesen
BAUER THOMAS, Nachhaltige Unternehmenssanierung – Ein Diskussionsbeitrag zur Revision des Obligationenrechts, ST 2010, S. 455. BREITENSTEIN STEFAN, Internationales Insolvenzrecht der Schweiz und der Vereinigten... weiterlesen
Kanton Name Strasse / Nr. Postfach PLZ Ort Telefon-Nr. Fax-Nr. Homepage E-Mail AG Nachlassrichter am Obergericht des Kantons Aargau Obere Vorstadt 40 5000 Aarau 062... weiterlesen
Gegenüberstellung Nachlassvertragsarten: Fokus Vertragsarten Gegenüberstellung Nachlassvertragsarten: Fokus Verfahrensschritte... weiterlesen
Checkliste «Vollzug der Nachlassverträge» Der Vollzug der Nachlassverträge wird durch den Vertragsinhalt bestimmt: GERICHTLICHER NACHLASSVERTRAG Stundungsvergleich aufgeschobene Vollzahlung der Gläubigerforderungen (ev. Kombination mit Prozentvergleich) Prozentvergleich... weiterlesen
Das Nachlassverfahren und der Nachlassvertrag zählen zu den Instrumenten der „zwangsvollstreckungsrechtlichen Sanierung“. Von diesem Sanierungsmittel wird erfahrungsgemäss zu spät Gebrauch gemacht. Betriebswirtschaftliche, juristische und zwischenmenschliche... weiterlesen
(ausserbehördlicher Nachlassvertrag) Der aussergerichtliche Nachlassvertrag ist ein Schulden-Teilerlass, der mit mehreren Gläubigern ohne behördliche Mitwirkung vereinbart wird. Eignungsvoraussetzungen: Übersichtliche Verhältnisse Kein Betreibungsdruck Eine Sanierung mittels... weiterlesen
Der Widerruf des Nachlassvertrages führt zu einem Dahinfallen des ganzen Nachlassvertrages. Der Widerruf gilt als kollektive Massnahme (SchKG 313), die sowohl beim ordentlichen Nachlassvertrag (Dividendenvergleich)... weiterlesen