Justizmonopol
Die Strafrechtspflege steht exklusiv den vom Gesetz bestimmten Behörden zu (StPO 2 Abs. 2). Eine Delegation ist unzulässig.... weiterlesen
Die Strafrechtspflege steht exklusiv den vom Gesetz bestimmten Behörden zu (StPO 2 Abs. 2). Eine Delegation ist unzulässig.... weiterlesen
Voraussetzungen Aufgrund des Grundsatzes der Offizialmaxime bzw. des Grundsatzes des Verfolgungszwangs sind die Strafbehörden verpflichtet, im Falle ihrer Zuständigkeit ein Verfahren einzuleiten und durchzuführen haben,... weiterlesen
Allgemeines Die Offizialmaxime, der Verfolgungszwang und die Erledigungsprinzip sind fundamentale Stützen des Strafprozessrechts: Hinreichende Verdachtsgründe Justizmonopol Grundsatz der Formstrenge Justizförmigkeit Erledigungsgrundsatz... weiterlesen