Gerichtsstand
Anfechtungsklage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in der Schweiz → (Wohn-)Sitz des Beklagten. Anfechtungsklage gegen einen Beklagten ohne Wohnsitz in der Schweiz → Ort der... weiterlesen
Anfechtungsklage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in der Schweiz → (Wohn-)Sitz des Beklagten. Anfechtungsklage gegen einen Beklagten ohne Wohnsitz in der Schweiz → Ort der... weiterlesen
Die Formulierung von Rechtsbegehren ist stark einzelfall-abhängig. Die nachfolgenden Ausführungen stellen Anregungen dar und beinhalten keine entsprechenden Zusicherungen, dass die dargestellten Vorgehensweisen im Einzelfall sachdienlich... weiterlesen
Die anfechtende Partei hat das Vorliegen einer anfechtbaren Rechtshandlung innerhalb der Verdachtsperiode sowie die Überschuldung nachzuweisen. Der Nachweis der Gutgläubigkeit des Begünstigten ist von demselben... weiterlesen
Zur Sicherung der Ansprüche im Rahmen der paulianischen Anfechtungsklage sind möglich: bei Realvollstreckung (Rückgabe in natura) vorsorgliche Massnahmen (ZPO 262 lit. b) bei Grundstücken Verfügungsbeschränkung... weiterlesen
Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen
Der begünstigte Gläubiger kann gegen die erhobene Anfechtungsklage einwenden, er habe die Überschuldung des Schuldners nicht gekannt und hätte sie auch nicht erkennen können (SchKG... weiterlesen
Die Rechtshandlung des Schuldners muss innerhalb eines Jahres vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung erfolgt sein. Beginn und Ende der Verdachtsfrist Die Verdachtsfrist ist... weiterlesen
Ziel bildet die Lauterkeit der Zwangsvollstreckung durch Rückgängigmachung von Gläubigerbenachteiligungen. Spezialfall Anfechtungsklage im Konkurs über eine Verlassenschaft Zweck ist die Ergänzung des Nachlass-Konkursvermögens und nicht... weiterlesen
Verjährungsfrist Ab dem 01.01.1997 bis 31.12.2013 war in SchKG 292 gesetzlich nicht von einer Verjährung, sondern von einer Verwirkung die Rede. Davor hatte es sich... weiterlesen
Das Anfechtungsverfahren findet im ordentlichen Prozess – in Zürich je nach Höhe des Streitwertes erstinstanzlich vor dem Einzelgericht oder dem Bezirksgericht – statt. Zuständig sind... weiterlesen
Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: Nachträgliche Bestellung von Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten, ohne frühere Verpflichtung oder zu einem [zu] späten Zeitpunkt (z.B. Verpfändung von Fahrnis, Grundstücken,... weiterlesen
Das Anfechtungsrecht kann folgendermassen geltend gemacht werden: Geltendmachung mittels Anfechtungsklage Einredeweise Geltendmachung gegen eine betreibungsrechtliche Klage vorprozessuale Geltendmachung (Verhandlungsstadium) Einredeweise kann das Anfechtungsrecht etwa gegen... weiterlesen
Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen
Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche ge-prellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen
Übersicht Allgemeine Hinweise Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck Anfechtbare Rechtshandlung Zeitpunkt Rechtshandlung Vorliegen Überschuldung Gutgläubigkeit Begünstigter Gläubiger Berechnung Verdachtsperiode Nichteintritt Verjährung Verfahrensart... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck... weiterlesen
Kurzdefinition Paulianische Anfechtung = Wiederzuführung der Vermögenswerte, die der Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung durch zivilrechtlich gültige, aber paulianisch anfechtbare Rechtshandlungen veräusserte Langdefinition Ein Gläubiger im Besitz... weiterlesen
Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen
Privatrechtliche Anfechtungsklagen = zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen
Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Überschuldungspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen