Inhaltsverzeichnis
[...]weiterlesen... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Fazit Die Betriebsordnung als „must“ für industrielle Betriebe erfordert eine regelmässige Anwendungs- und Aushang-Kontrolle. Das Unternehmen hat, will es keine Sanktionen gewärtigen, die Einhaltung der... weiterlesen
Die definitive Betriebsordnung ist der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Für spätere Änderungen oder Ergänzungen gilt das Aufstellungsprozedere und die Pflicht... weiterlesen
Nach Anhörung und Bereinigung des BO-Entwurfes wird der definitive BO-Erlass 1. gut sichtbar ausgehängt 2. den Arbeitnehmern ausgehändigt. Inkraftsetzung Mit dem Aushang tritt die Betriebsordnung... weiterlesen
Erlässt der Arbeitnehmer die Betriebsordnung (BO) einseitig, so hat er vorgängig der Arbeitnehmervertretung ein Mitspracherecht bei den Themen des Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (vgl. MitwG... weiterlesen
Die Betriebsordnung (BO) wird schriftlich vereinbart zwischen Arbeitgeber und frei gewählter Vertretung der Arbeitnehmer oder nach Anhörung der Arbeitnehmer erlassen (vgl. ArG 37 Abs. 4)... weiterlesen
Allgemeines Die Betriebsordnung (BO) ist das Instrument für einen bestimmten, eng umgrenzten Regelungsbereich: die Betriebssicherheit Regelungsinhalt Die Betriebsordnung (BO) hat Bestimmungen zu folgenden Themen zu... weiterlesen
Gesetz Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz ArG), SR 822.11 Gesetzesartikel V. Betriebsordnung ArG Art. 37 Aufstellung 1 Für industrielle Betriebe... weiterlesen
Die Betriebsordnung dient der Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung … Die Betriebsordnung (BO) ist ein unternehmensinterne Weisung, die der Sicherheit, der Gesundheit und der Arbeitsdisziplin dient. Industrielle... weiterlesen