Uber Eats mit Home Delivery-Plattform als Personalverleih?
Ein Entscheid zu Uber Eats, welcher für die Kundschaft von Restaurants Mahlzeitenlieferdienste erledigt.... weiterlesen
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Teil 4 – Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse Einleitung Die Arbeitsverhältnisse der Angestellten von Bund, Kantonen und Gemeinden unterstehen mit wenigen Ausnahmen dem öffentlichen Recht. Diese Arbeitnehmer sind... weiterlesen
Teil 3 – Teilzeitarbeitsverhältnisse Einleitung Ob der Lohn weiterzuzahlen ist, oder ob eine Lohnfortzahlung zu leisten ist, hängt von der Situation ab. Der Lohn ist... weiterlesen
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Merkblätter Staatssekretariat für Wirtschaft Merkblatt zu den Bestimmungen über den Personalverleih gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) vom 6. Oktober 1989 Merkblatt... weiterlesen
Der Personalverleih ist aus sozial-hygienischen Gründen bewilligungspflichtig. An Unternehmen und verantwortliche Person werden daher Ausbildungs-, Fach- und Leumundsanforderungen gestellt; das Unternehmen hat zur Sicherstellung der... weiterlesen
Leiharbeit = gelegentliche Arbeitnehmer-Überlassung Grundsatz Grundsätzlich gelten die hievor erläuterten Regeln und Prinzipien für Temporärarbeit. Ausnahme Die besonderen Kündigungsregeln für Temporärarbeiten gelten bei der Leiharbeit... weiterlesen
Regiearbeit = wiederholte Arbeitnehmer-Überlassung Grundsatz: Grundsätzlich gelten die hievor erläuterten Regeln und Prinzipien für Temporärarbeit. Ausnahme: Die besonderen Kündigungsregeln für Temporärarbeiten gelten bei der Regiearbeit... weiterlesen
Rechtsverhältnis Verleiher/Arbeitnehmer Das Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer ist ein Arbeitsvertrag, bestehend aus einem Temporärarbeitsvertrag (Rahmenvertrag) jeweilen einem Einsatzvertrag (Einigung über den betreffenden Einsatz), der... weiterlesen
Bewilligungspflicht Geografisch innerhalb der Schweiz zwischen der Schweiz und dem Ausland aus dem und ins Ausland Funktional Gewerbsmässiger Personalverleih Sachlich Temporärarbeit (einmalige Arbeitnehmer-Überlassung) Regiearbeit (wiederholte... weiterlesen
Teilzeitarbeit = reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers » Informationen zur Teilzeitarbeit Arbeit auf Abruf = unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des... weiterlesen
Das Personalverleih-Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht bei einem Leihbetrieb erbringt; der Verleiher seine Lohnzahlungspflicht gegenüber dem... weiterlesen
Gesetze Auch für Personalverleih-Beschäftigte sind die Bestimmungen über direkt beschäftigte Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319 Abs. 2 Arbeitsgesetz (ArG), SR... weiterlesen
Personalverleih bewirkt, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung nicht beim Arbeitgeber, sondern bei einem Dritten erbringen. Das Personalleih-Arbeitsverhältnis ist in 3 Arten anzutreffen: Temporärarbeit (einmalige Arbeitnehmer-Überlassung an... weiterlesen