Prozessfinanzierer mit FINMA-Bewilligung
Der Prozessfinanzierer Nivalion AG mit Sitz in Zug und weiteren Standorten in Frankfurt/Main, München und Wien hat am 06.06.2023 von der FINMA die Bewilligung als... weiterlesen
Der Prozessfinanzierer Nivalion AG mit Sitz in Zug und weiteren Standorten in Frankfurt/Main, München und Wien hat am 06.06.2023 von der FINMA die Bewilligung als... weiterlesen
Die Prozessfinanzierung (genauer: Prozesskostenfinanzierung) ist eine Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt – nach Vorliegen einer Chancen-/Risiken-Abklärung – die Kosten der aussergerichtlichen und/oder gerichtlichen Verfolgung von Aktiv-Ansprüchen (i.d.R. nicht die... weiterlesen
BAUER GÜNTHER, Rechtsschutzversicherungen und alternative Prozessfinanzierungen, Vorträge Anwaltstag 2001, AnwBl 51 (2001), Nr. 10, 538 ff. BERNET MARTIN / HESS MICHAEL, Sammelklagen und kollektiver... weiterlesen
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Schweiz JuraPlus AG Tödistrasse 18 CH-8002 Zürich Tel: +41 44 / 480 03 11 Fax: +41 44 / 480 03 12 Email Website PROFINA Prozessfinanzierung... weiterlesen
Checkliste Ihr Prozessfinanzierer wird für die Prüfung einer Finanzierungszusage in der Regel mindestens folgende Daten benötigen: Anspruchsinhaber *) Rechtsvertreter des Anspruchsinhabers *) Anspruchsgegner *) Rechtsvertreter... weiterlesen
Informieren Sie ehrlich, reichen Sie alle Akten, die Sie besitzen ein. Es nützt Ihnen wenig, wenn der PF während des Prozesses vom Kündigungsrecht Gebrauch macht... weiterlesen
Ist eine Prozessfinanzierung rechtlich zulässig? Bis 2005 war im Kanton Zürich die Gewährung von Rechtshilfe gegen Einräumung eines Anteils am Erfolg (aAnwG § 39 Abs.... weiterlesen
Hinweispflicht Jeder Anwalt ist aufgrund seiner Sorgfaltspflichten gehalten, einen Mandanten über die Möglichkeit der Prozessfinanzierung zu informieren, wenn er weder Eigenmittel für das Verfahren hat... weiterlesen
Grundpostulat Die Rechtswahrung ist eine persönlichkeitsbezogene Sache. Wichtig für Sie wird später die Chemie zum Anwalt, seine Ausbildung und seine Erfahrung sein. Sie müssen sich... weiterlesen
Der Prozessfinanzierer lehnt eine Finanzierung ab, wenn die Streitsache ungenügende Erfolgsaussichten hat zB für den Weiterzug einen erstinstanzlich verlorenen Prozesses. Lehnt der Prozessfinanzierer die Finanzierung... weiterlesen
Leistungen Unter der Voraussetzung, dass eine Prozessfinanzierungsvereinbarung beidseitig bindend geschlossen wurde hat der Prozessfinanzierer zu bezahlen: Bonitätsprüfung des Anspruchsgegners Gerichtskosten Anwaltskosten Gutachterkosten Allfällige Prozessentschädigungen an... weiterlesen
Die Prüfung eines Finanzierungsersuchens läuft in der Regel wie folgt ab: Einreichung des Fragebogen zur Vorprüfung einer Prozessfinanzierung [bitte beim PF verlangen / entspricht der... weiterlesen
Die PF verlangen in der Regel drei Voraussetzungen für eine Prozessfinanzierung: Der Streitwert muss je nach Anbieter CHF 100’000.– übersteigen Die Bonität des Anspruchsgegners ist... weiterlesen
Die wichtigsten Anbieter finanzieren grundsätzlich Prozesse aller Rechtsgebiete. Schwerpunkt bildet aber doch die Finanzierung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Bestimmte Anbieter favorisieren bestimmte Rechtsgebiete, andere beschränken sich... weiterlesen
Die Prozessfinanzierung ermöglicht einem Anspruchsinhaber das Prozessieren ohne Kostenrisiken. Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer (PF) schliessen hiefür regelmässig eine sog. Prozessfinanzierungsvereinbarung: Der PF übernimmt die Kosten des/der... weiterlesen