Quellensteuer 2023: Verwirkungsfrist für nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bis 31.03.2024
REMINDER: Nicht erstreckbare Frist! Quellensteuerpflichtige Personen, sollten prüfen, ob für sie vorteilhaft ist:... weiterlesen
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DBG 93 Abs. 1 Einleitung Seit der Quellensteuerrevision, in Kraft getreten am 01.01.2021, sind die Vergütungen an Mitglieder von Verwaltungsräten ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz auch dann quellensteuerpflichtig, wenn... weiterlesen