Inkasso Bitcoin-Schuld: Betreibung oder Realexekution?
SchKG 38, SchKG 82, OR 84 Abs. 2 und ZPO 84 Ein Bitcoin-Darlehen, welches gemäss Darlehensvertrag in Bitcoins zurückzuzahlen ist, unterliegt der Vereinbarung einer sog.... weiterlesen
SchKG 38, SchKG 82, OR 84 Abs. 2 und ZPO 84 Ein Bitcoin-Darlehen, welches gemäss Darlehensvertrag in Bitcoins zurückzuzahlen ist, unterliegt der Vereinbarung einer sog.... weiterlesen