Richterausstand: Verfahren, Entscheidungsart und Rechtsmittel sowie Ordnungsbusse
ZPO 50 Abs. 2, ZPO 128 Abs. 4 und ZPO 321 Abs. 2 Das Ausstandsbegehren gegen einen Richter stellt die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in... weiterlesen
ZPO 50 Abs. 2, ZPO 128 Abs. 4 und ZPO 321 Abs. 2 Das Ausstandsbegehren gegen einen Richter stellt die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in... weiterlesen
SchKG 17 und SchKG 20a Es besteht keine generelle Pflicht für Betreibungs- und Konkursämter, auf ihren Verfügungen eine Rechtsmittelbelehrung anzubringen. Quelle Kantonsgericht St. Gallen vom... weiterlesen