Provisorische Rechtsöffnung: Die blosse Einrede des nicht erfüllten Vertrages genügt nicht
SchKG 82 Bei der Einrede des nicht gehörig erfüllten vollkommen zweiseitigen Vertrages genügt – anders als bei der sog. „Basler Rechtsöffnungspraxis“ – die blosse Behauptung... weiterlesen