Unverständliche und weitschweifige Rechtsschrift
ZPO 132 Abs. 2 Sachverhalt A.________ (Kläger, Beschwerdeführer) reichte im Mai 2020 eine Klage am Handelsgericht Zürich (HGZ) ein. Das HGZ beurteilte die Klageschrift als... weiterlesen
ZPO 132 Abs. 2 Sachverhalt A.________ (Kläger, Beschwerdeführer) reichte im Mai 2020 eine Klage am Handelsgericht Zürich (HGZ) ein. Das HGZ beurteilte die Klageschrift als... weiterlesen
ZPO 221 Abs. 1 lit. d Grundsätzlich sind die Behauptungen in der Rechtsschrift aufzustellen und ein Verweis auf Beilagen ist nicht zulässig. Wenn wenige selbsterklärende... weiterlesen