Schiedsklausel im Erbvertrag: Bindungswirkung für Willensvollstrecker
ZGB 517 f., IPRG 178 + IPRG 190 Abs. 2 lit. b Nimmt der Willensvollstrecker sein Amt an, unterwirft er sich der Bindungswirkung des Erbvertrags.... weiterlesen
ZGB 517 f., IPRG 178 + IPRG 190 Abs. 2 lit. b Nimmt der Willensvollstrecker sein Amt an, unterwirft er sich der Bindungswirkung des Erbvertrags.... weiterlesen