Abtretung von Passiv-Ansprüchen
Abwehr Aussonderung Einleitung Ein der SchKG 260-Abtretung zugänglicher Passiv-Anspruch ist zudem die Abwehr von Eigentumsansprachen Dritter an Gegenständen der Konkursmasse, d.h. die Abwehr der sog.... weiterlesen
Abwehr Aussonderung Einleitung Ein der SchKG 260-Abtretung zugänglicher Passiv-Anspruch ist zudem die Abwehr von Eigentumsansprachen Dritter an Gegenständen der Konkursmasse, d.h. die Abwehr der sog.... weiterlesen
Forderungen Die SchKG-Abtretung kommt in Betracht bei im Konkursinventar aufgenommenen, jedoch vom Drittschuldner bestrittenen Forderungen (z.B. Verantwortlichkeitsansprüche gegen Organe der Konkursitin). Weiterführende Informationen: Organhaftung VR-Haftung... weiterlesen
Legitimiert zur Abtretung ist jeder Gläubiger, dessen Forderung im Kollokationsplan aufgenommen wurde. Erforderlich ist demnach, dass dem Gesuchsteller Gläubigerqualität kraft definitiver Kollokation zukommt. Rechtsmissbrauch Unzulässig... weiterlesen
Übersicht Objektive und kumulative Voraussetzungen der SchKG 260-Abtretung sind: Der betroffene Rechtsanspruchs ist illiquid; Der betroffene Rechtsanspruchs dient der Erweiterung oder Bewahrung des Konkursvermögens; Durchsetzungs-Verzicht... weiterlesen
Zivilrechtliche Abtretung Die SchKG 260-Abtretung ist von der zivilrechtlichen Abtretung / Zession (OR 164 ff.) zu unterscheiden. Im Gegensatz zur Abtretung nach OR 168 ff.... weiterlesen
Art. 260 SchKG F. Abtretung von Rechtsansprüchen 1 Jeder Gläubiger ist berechtigt, die Abtretung derjenigen Rechtsansprüche der Masse zu verlangen, auf deren Geltendmachung die Gesamtheit... weiterlesen
SchKG-Abtretung: SchKG 260 – Durchsetzungsrecht von illiquiden Aktiv- oder Passivansprüchen Das Konkursrecht sieht in SchKG 260 ein Recht der Gläubiger vor, sich das Durchsetzungsrecht von illiquiden... weiterlesen