«Nur-Ja-heisst-Ja» kommt im geltenden Sexualstrafrecht nicht zur Anwendung
Das geltende Sexualstrafrecht darf nicht so ausgelegt werden, dass die fehlende Einverständniserklärung in eine sexuelle Handlung («Nur-Ja-heisst-Ja») ausreichen würde, um jemanden wegen sexueller Nötigung oder... weiterlesen