Schulden sind vor der Erbteilung zu tilgen oder sicherzustellen
Ausgangslage Die Berufungsklägerin hatte bei der Vorinstanz beantragt, die Schulden der Nachlässe seien vor Vollzug der Teilung zu tilgen, eventualiter sicherzustellen. Die Vorinstanz hatte sich lediglich zu den Grundpfandschulden geäussert, ohne... weiterlesen