Opferhilfe / Opferhilferecht

Soforthilfe + längerfristige Hilfe

OHG 13 Absatz 1: Soforthilfe Empfehlungen der SVK-OHG, 2024, Übernahme psychologische Hilfe, S. 4 Ziffer 12, S. 7 (keine Gebundenheitspflicht): 35 Tage Notunterkunft 21 Tage... weiterlesen

Opferhilfe / Opferhilferecht

Finanzielle Hilfe

=   Die finanzielle Hilfe bedeutet: Soforthilfe: Sofortige Unterstützung bei psychischen Ursachen oder physischen Folgen  Kostenübernahme zB durch Zurverfügungstellung einer kurzfristigen Notunterkunft. Entschädigung: Für Lohnausfall oder... weiterlesen

Opferhilfe / Opferhilferecht

Soforthilfe + längerfristige Hilfe

=   Soforthilfe erfolgt in medizinischer, psychologischer und juristischer Hinsicht Literatur GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025... weiterlesen