Amtliche Tätigkeit
Das Gemeinwesen haftet nur im Bereich der öffentlich-rechtlich geregelten ‚amtlichen Tätigkeit‘. Soweit der Staat als ‚Privatperson‘ auftritt bzw. soweit es sich um eine ‚gewerbliche Tätigkeit‘... weiterlesen
Das Gemeinwesen haftet nur im Bereich der öffentlich-rechtlich geregelten ‚amtlichen Tätigkeit‘. Soweit der Staat als ‚Privatperson‘ auftritt bzw. soweit es sich um eine ‚gewerbliche Tätigkeit‘... weiterlesen
Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG) haftet der Staat unter folgenden Voraussetzungen:... weiterlesen
Im Sinne der Staatshaftung können haftbar sein: Bund; Kantone; Gemeinden ; juristische Personen des öffentlichen Rechts; wie Stiftungen;Körperschaften; öffentlich-rechtliche (wie ETH, SBB, Suva, Nationalbank); privatrechtlich... weiterlesen
Zum Ersatz berechtigte Geschädigte können nebst Privaten auch das Gemeinwesen sein.... weiterlesen
Die Haftpflicht des Staates kann verschiedene Formen annehmen. Je nachdem, ob ausschliesslich der Staat oder aber der Beamte selbst haftet, sind bei der Erfüllung der... weiterlesen
Das Gemeinwesen kann bei widerrechtlichen Schädigungen Dritter wie folgt haften: öffentlich-rechtliche Staatshaftung privatrechtliche Staatshaftung Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob der Staat bei der... weiterlesen
Legalitätsprinzip In Übereinstimmung mit dem sogenannten Legalitätsprinzip besteht ein Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens nur, wenn bzw. soweit ein Gesetz dies vorsieht. Nebeneinander von... weiterlesen
Die Staatshaftung befasst sich mit der Verantwortlichkeit des Gemeinwesens bei Schädigung Dritter. In der Schweiz sorgen unzählige Rechtsnormen auf Bundes- wie auf Kantonsebene für sehr... weiterlesen