Auch eine Vielzahl netter Combox-Nachrichten gelten als Stalking – Kontakt- und Rayon-Verbot
§ 6 Abs. 3 Gewaltschutzgesetz (GSG) des Kantons Zürich Sachverhalt Gegen den Beschwerdeführer war ein Kontakt- und Rayonverbot wegen Stalkings angeordnet worden, nachdem dieser eine Bekannte wiederholt... weiterlesen